Förderung und Antragsverfahren für Kooperationen KITA-Schule-Sportverein
Der Landessportbund Thüringen und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellen eine Förderung im Rahmen der Kooperationen KITA-Schule-Sportverein für das nächste Schuljahr zur Verfügung. Kooperationen von Sportvereinen mit Kindergärten, Grundschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Förderzentren können mit 300 Euro je Kooperation gefördert werden. Kooperationen zwischen Sportvereinen und Regelschulen, Gymnasien beziehungsweise berufsbildenden Schulen können mit 150 Euro gefördert werden.
Das Antragsverfahren
Kooperationsanträge können Sportvereine ab dem 1. September ausschließlich über das Vereinsportal „unser-sportverein.net“ stellen.
Aus diesem generiert sich der Kooperationsvertrag, der ausgedruckt werden muss. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember, die aus dem Portal generierten Kooperationsverträge müssen bis 15. Dezember unterschrieben beim jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund eingegangen sein. Sportvereine, die im Vorjahr eine Kooperation umgesetzt haben, müssen – bevor sie einen neuen Antrag – stellen, online einen Verwendungsnachweis erstellen.
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